Hohe Sozialabgaben nachgezahlt

Landwirt war nicht selbstständig

Einfach mal einen befreundeten Landwirt gegen ein paar Euro Güllefahren lassen oder selbst beim Lohnunternehmer ohne Anstellung aushelfen, das kann teuer werden.

Wie schnell Landwirte bei Arbeiten als „Scheinselbstständige“ gelten, für die nach einer Betriebsprüfung Sozialabgaben und Steuern nachzuzahlen sind, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts NRW (Az. L 8 BA 78/18). Ein Landwirt führte für ein Transportunternehmen Transporte mit firmeneigenen Lkw durch und stellte seine Arbeitsstunden als selbstständiger Landwirt für Tagessätze von 180 bis 185 € in Rechnung. Damit sei er ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen, urteilten jedoch die Richter. Besonders, dass er kein eigenes Fahrzeug einsetzte, sei ein starkes Indiz für eine unselbstständige Tätigkeit. Daher seien sowohl vom Landwirt als auch vom Transportunternehmer für...