Wie schnell Landwirte bei Arbeiten als „Scheinselbstständige“ gelten, für die nach einer Betriebsprüfung Sozialabgaben und Steuern nachzuzahlen sind, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts NRW (Az. L 8 BA 78/18). Ein Landwirt führte für ein Transportunternehmen Transporte mit firmeneigenen Lkw durch und stellte seine Arbeitsstunden als selbstständiger Landwirt für Tagessätze von 180 bis 185 € in Rechnung. Damit sei er ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen, urteilten jedoch die Richter. Besonders, dass er kein eigenes Fahrzeug einsetzte, sei ein starkes Indiz für eine unselbstständige Tätigkeit. Daher seien sowohl vom Landwirt als auch vom Transportunternehmer für sämtliche Einsatzzeiten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge nachzuzahlen.
Ohne eigenes Risiko
Auch hätte der „Selbstständige“ die Maschinen vorher gemietet, hätte das nicht geholfen. Gerichte beurteilten ähnliche Gestaltungen bereits als Scheinselbstständigkeit, weiß Pirko Renftel vom Bundesverband Lohnunternehmen. Übernehmen Landwirte kein unternehmerisches Risiko, indem sie etwa weder Mitarbeiter noch eigene Maschinen einsetzen, spricht das gegen eine Selbstständigkeit. Ebenso wenn sie rein weisungsabhängig arbeiten, in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden sind und Arbeiten erledigen, die sonst Arbeitnehmer des Auftraggebers tätigen. Unerheblich ist, ob sie für mehrere oder einen Arbeitgeber arbeiten. Stuft die Rentenversicherung bei einer Prüfung einen Auftragnehmer als "scheinselbstständig“ ein, müssen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Es droht sogar ein Strafverfahren für den Auftraggeber. Zudem wird der Scheinselbstständige zum Arbeitnehmer und könnte etwa die Zahlung von Überstunden und Zuschlägen verlangen. Am besten, Sie schaffen von Anfang an klare Arbeitsverhältnisse und stellen Landwirte, die ab und an aushelfen, etwa als Aushilfen ein, rät Pirko Renftel.
Nur mit eigenen Maschinen
Alternativ könnten Sie eine Fläche in Eigenregie und mit eigenen Maschinen von einem anderen Landwirt oder Lohnunternehmer beackern lassen. Das Gleiche gilt, wenn Sie selbst beim Lohnunternehmer aushelfen: Auch dann sollten Sie sich entweder anstellen lassen oder nur Aufträge in Eigenregie und mit eigenen Maschinen übernehmen, empfiehlt der Rechtsexperte.