Saisonkräfte, Aushilfen

Kurzfristige Beschäftigung: Tages- oder Monatsgrenze?

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts können Sie kurzfristige Aushilfen teils einige Tage länger versicherungsfrei beschäftigen.

Eine kurzfristige und damit versicherungsfreie Aushilfe dürfen Sie normalerweise nur an 70 Arbeitstagen bzw. drei Monaten pro (Zeit-) Jahr beschäftigen. Zurzeit sind 102 Arbeitstage oder vier Monate erlaubt.

Bisher galt dabei Folgendes: Arbeitet die Aushilfe weniger als fünf Tage pro Woche,...