Insektenschutzgesetz

Kritik am Entwurf des Insektenschutzpaketes

Das Insektenschutzpaket untergräbt den kooperativen Naturschutz. Der WLV formuliert in einer Resolution drei Punkte, die geändert werden müssten.

Morgen (10. Februar 2021) entscheidet das Bundeskabinett, ob das Insektenschutzpaket, bestehend aus einem Entwurf für ein Insektenschutzgesetz und einem Entwurf für eine Pflanzenschutzanwendungsverordnung, in das Gesetzgebungsverfahren gegeben wird.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e. V. (WLV) befürchtet, so heißt es in einer Resolution der Vorsitzenden der Kreisverbände, eine massive Belastung für die heimische Landwirtschaft. Aus Sicht des Verbandes handelt es sich um gravierende Eingriffe in die Bewirtschaftung und das Eigentumsrecht auf den Höfen. Weiter würden durch den vorliegenden Entwurf alle kooperativen Ansätze und Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft, Behörden und Naturschutz zunichte gemacht.

Der WLV ruft die Politik auf, notwendige Korrekturen am Insektenschutzpaket im Sinne des Kooperationsgedankens vorzunehmen. Die Mängel in den Entwürfen seien so gravierend, dass das Paket grundsätzlich überarbeitet werden müsse. Bundesweit seien 1,2 Mio. ha landwirtschaftlicher Flächen betroffen - in NRW allein ca. 150 000 ha.

Folgende Punkte müssen aus Sicht des WLVs am Entwurf der Pflanzenschutzanwendungsverordnung und des Insektenschutzgesetzes geändert werden:

  1. Keine pauschalen Pflanzenschutzverbote in FFH-Gebieten! Von den geplanten Pflanzenschutzverboten in FFH-Gebieten wären erhebliche Flächen, zum Teil auf guten Ackerbaustandorten betroffen. Eine Förderung von freiwilligen Reduktionsmaßnahmen wäre nicht mehr möglich.
  2. Keine 10-Meter-Gewässerrandstreifen mit pauschalen Pflanzenschutzverboten! Diese ordnungsrechtliche Regelung würde ebenfalls Ansätze des kooperativen Naturschutzes konterkarieren und käme aufgrund fehlenden Ausgleichs einer kalten Enteignung gleich. Freiwillige Uferrandstreifenprogramme würden ausgehebelt.
  3. Überarbeitung der Definitionen für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen! Die Erweiterung des Biotopschutzes auf artenreiches Grünland und Streuobstwiesen, stellt eine erhebliche Bewirtschaftungseinschränkung dar. Bei den Streuobstwiesen würden die Landwirte dafür bestraft, dass sie sich in der Vergangenheit um diese gekümmert und die Wiesen gepflegt haben. Auch hier würden freiwillige Bemühungen zum Erhalt der Streuobstwiesen torpediert und die Zusammenarbeit mit dem NABU NRW im „Netzwerk Streuobstwiesen“ beschädigt.

Die Landwirtschaft unterstützt den Insektenschutz und arbeitet mit an der Entwicklung praxistauglicher und wirtschaftlich tragfähiger Lösungen für den Erhalt der Artenvielfalt in den Agrarlandschaften. Die jetzt vorgesehenen, umfangreichen entschädigungslosen Eingriffe zerstören jedoch den Glauben der Landwirte an Zusagen der Politik, die bei der Ausweisung von Schutzgebieten, beispielsweise von FFH-Gebieten, immer wieder versichert hatte, dass sie Naturschutzauflagen mit den betroffenen Betrieben abstimmen und die dadurch verursachten Ausfälle kompensieren werden.

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