Kreis Paderborn: Dritter Fall von Geflügelpest bestätigt

Ein neuer Fall von Geflügelpest ist in Delbrück-Sudhagen bestätigt worden. Der Kreis Paderborn hat weitere Schutzmaßnahmen eingeleitet.

In Paderborn ist der dritte Fall von Geflügelpest binnen einer Woche vom Friedrich-Loeffler-Institut amtlich bestätigt worden. In der betroffenen Geflügelhaltung in Delbrück-Sudhagen mussten bereits gestern (25.November) 3.700 Enten und 9.000 Junghennen gekeult werden. Das Veterinäramt hat eine Schutz- und Überwachungszone um den Geflügelhof verordnet, die am Samstag (27. November) um null Uhr in Kraft tritt.

Schärfere Schutzmaßnahmen

Die neuen Restriktionszonen weisen einige Überschneidungen zu den bisherigen Schutz- und Überwachungszonen auf. Mit dem neuen Fall sind 180 Geflügelhöfe hinzugekommen, die bislang nicht von den Maßnahmen betroffen waren. Diese müssen ihre Tierbestände dem Veterinäramt melden. Außerdem dürfen innerhalb der Zonen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Um die Ausbreitung des hochansteckenden Virus weiter einzudämmen, hat der Kreis Paderborn per Allgemeinverfügung alle Vogelausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Vögeln und Veranstaltungen ähnlicher Art untersagt. Die Verfügung gilt bis zum 31. Dezember.

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Um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern, erlässt der Kreis Paderborn verschärfte Regeln für den Handel von Geflügel.

Der Verdacht auf Geflügelpest im Kreis Paderborn wurde bestätigt, ein weiterer Fall festgestellt. Zum Schutz von Geflügel hat der Kreis einige Maßnahmen verhängt.