Kommentar

Waldbesitzer: Das Vertrauen ist futsch!

32 Sägewerke klagen gegen das Land NRW. Eines ist den klagenden Sägebetrieben schon jetzt sicher: Das Vertrauen ist weg! 

War es das wert? 32 Sägewerke klagen gegen das Land NRW. Der Vorwurf: Die Forstverwaltung hat mit der gebündelten Holzvermarktung für Privat-, Staats- und Kommunalwald wettbewerbswidrige Verträge abgeschlossen und Holz zu überhöhten Preisen verkauft.

Der Streitwert: 187 Mio. €. Das Land NRW ist sich keiner Schuld bewusst. Trotzdem zieht die schwarz-grüne Landesregierung mit der „Streitverkündung“ etwa 800 Waldbesitzer mit in den Prozess, darunter Privatbesitzer, Waldgenossenschaften sowie Städte und Gemeinden. Eines ist den klagenden Sägebetrieben schon jetzt sicher: Das Vertrauen in sie ist weg!

Aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums in Düsseldorf gab es zur Streitverkündung keine ­Alternative. Es argumentiert mit der Landeshaushaltsordnung. Diese schreibt demnach eine Streitverkündung und Beteiligung der Waldbesitzer an möglichen Schadenersatzzahlungen vor. Klingt erst einmal schlüssig, aber für manche auch wie ein Schuldeingeständnis.

Waldbesitzer sind frustriert

Ungeachtet dessen nimmt der Frust der Waldbesitzer täglich zu. Das zeigen Leserbriefe und Anrufe in der Wochenblatt-Redaktion deutlich. Doch Wut und Enttäuschung richten sich in den wenigsten Fällen gegen das Land, die Forstverwaltung oder an jene, die die Holzvermarktung organisiert haben. Im Fokus stehen die klagenden Sägewerksbetriebe.

Sie beharren auf ihrer Sichtweise, die gebündelte Holzvermarktung hätte die Preise für Fichte, Kiefer und Co. künstlich in die Höhe getrieben. Die Klage gegen die „Macher“ dieser Verträge ist für die Sägeindustrie also konsequent.

In der Praxis ist der Vorwurf zu hoher Holzpreise faktisch kaum hörbar. Und nicht zu vergessen: Durch die gebündelte Holzvermarktung hatten die Sägewerksbetreiber zahlreiche Vorteile: Der Revierförster vor Ort hat vom Einschlag bis zur Holzabfuhr alles organisiert. Das Forstamt den Holzverkauf abgerechnet. Fehlte kurzfristig Nachschub, reichte ein Anruf dort aus. Serviceleistungen, die bei der Schadenersatzforderung gerne vergessen werden.

Freier Wettbewerb ist ein hohes Gut – keine Frage. Wie ernst die 32 klagenden Betriebe das Wettbewerbsrecht wirklich nehmen, ist offen. Die Aussage eines Sägewerksbetreibers gegenüber dem Wochenblatt, dass er einen Wettbewerbsnachteil habe, wenn er sich nicht an der Klage beteilige, lässt Raum für Spekulationen.

Die klagenden Säger haben sich selbst einen ­Bärendienst erwiesen. Das Vertrauen der Waldbesitzer ist verspielt. Auch deshalb, weil sie in der Käferkrise den Waldbesitzern für gutes Holz gerade mal ein Almosen gezahlt, selbst aber üppig verdient haben. Das sollte für die Kläger Schadenersatz genug sein!

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