Pauschalierungssatz wird sinken: Raus aus der Schockstarre!
Schon Anfang nächsten Jahres soll die Umsatzsteuerpauschale sinken. Das trifft alle pauschalierenden Landwirte hart.
Welch ein Schock: Im nächsten Jahr will die Bundesregierung den Pauschalierungssatz von 10,7 % auf 9,6 % senken. Ein weiterer steuerlicher Nackenschlag, vor allem für Veredler. Denn schon die Änderung, dass nur noch Unternehmer bis 600.000 € Vorjahresumsatz künftig pauschalieren dürfen, war schwer zu verdauen.
Absenkung wird kommen
Zwar steht die Absenkung noch lange nicht im Gesetz und möglicherweise lässt sich deren Höhe noch abmildern. Doch kommen wird sie. Schließlich lässt sich der Kritik des Bundesrechnungshofes und der EU-Kommission an der bisherigen Rechnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die den Satz von 10,7 % begründet, nichts entgegensetzen: Wie könnte man schon rechtfertigen, die Vorsteuerbelastung gewerblicher Lohnunternehmer den Pauschalierern zuzurechnen? Dass diese Rechnung bisher aufgegangen ist, liegt wohl einzig daran, dass keiner so genau hingesehen hat.
Angst vor Rückzahlungen
Die Korrektur in der Vorsteuerberechnung führt zwangsläufig dazu, dass der Pauschalierungssatz sinkt. Es ist eine einfache Rechnung: Weniger zugerechnete Vorsteuerbelastung = niedrigere Umsatzsteuerpauschale. Schließlich muss mit der Pauschale die Vorsteuerbelastung korrekt wiedergegeben werden. Zu groß ist die Angst vor Rückzahlungen an Brüssel.
Vorabkorrektur zwingend nötig!
Jetzt geht es vor allem darum, beim Ausmaß der Absenkung im Sinne der Landwirte gerecht zu bleiben. Daher ist es richtig, was der Deutsche Bauernverband fordert: Wenn ab 2022 die Betriebe mit mehr als 600.000 € Umsatz aus der Pauschalierung fallen, dann dürfen sie auch nicht in der Rechnung des Landwirtschaftsministeriums zur Bestimmung der Umsatzsteuerpauschale bleiben. Es kann nicht sein, dass Betriebe nicht mehr von der Pauschalierung profitieren, aber für den Rest die Pauschale nach unten reißen. Bei solch einer Rechnung profitiert nur der Fiskus und die Landwirte gucken in die Röhre. Das darf nicht sein. Das gehört von Anfang an und nicht erst nach Jahren bereinigt. Hier muss die Berufsvertretung am Ball bleiben und vehement eine Vorabkorrektur einfordern.
Für die Betriebe sinken damit nicht nur die Gewinne, auch die Unsicherheit steigt. Viele stecken gerade mitten in Überlegungen, wie sich durch Umstrukturierung die Pauschalierung retten lässt. Sie müssen nun neu überlegen. Wird der Pauschalierungssatz ab jetzt tatsächlich jährlich angepasst, geht das Spiel jedes Jahr aufs Neue los. Das verringert nicht nur die Gewinne, sondern auch die Planbarkeit.
Betriebsteilungen oder Rückabwicklungen gut kalkulieren
Trotzdem: In Schockstarre verharren hilft nicht. Setzen Sie sich mit Ihrem Steuerberater zusammen und überlegen Sie, welche Umstrukturierungen lohnen könnten und welche nicht. Dabei gehören auch bereits vollzogene Betriebsteilungen auf den Prüfstand. Vergessen Sie dabei aber nicht, dass solche Umstrukturierungen Wechselwirkungen mit beispielsweise dem Erb-, Baurecht und einer möglichen Förderung haben. Ob Betriebsteilungen oder Rückabwicklungen: Beides sollte wohl überlegt und kalkuliert sein.