Berufungsprozess Landgericht Osnabrück
Kitze beim Mähen getötet
Berufungsprozess: Ein Landwirt aus dem Kreis Osnabrück musste sich vor Gericht verantworten, weil er bei Mäharbeiten drei Rehkitze getötet haben soll.
Berufungsprozess: Ein Landwirt aus dem Kreis Osnabrück musste sich vor Gericht verantworten, weil er bei Mäharbeiten drei Rehkitze getötet haben soll.
Am Donnerstag vergangener Woche sollte die 7. Kleine Strafkammer am Landgericht Osnabrück einen Berufungsprozess gegen einen heute 56-jährigen Landwirt aus dem Kreis Osnabrück verhandeln. Der Angeklagte soll im Mai 2020 in Hagen a. T. W. eine Wiese gemäht und dabei mit dem Mähwerk drei Kitze getötet haben, teilt das Landgericht (LG) Osnabrück mit.
Rehe waren in Panik
Auf dieser Wiese sollen laut Bericht mehrere Rehe gewesen sein. Eines soll dem Landwirt nach seinen Angaben sogar vor den Traktor gelaufen sein, sodass er abbremsen musste, berichtet ein Pressesprecher des LG Osnabrück. Drei Zeugen wollen beobachtet haben, dass der Landwirt, der auch Jäger ist, unbeirrt weitergemäht habe, obwohl die ausgewachsenen Rehe sich sehr auffällig verhalten hätten. Anstatt instinktiv zu fliehen, seien sie panisch auf der Wiese umhergelaufen. Auch habe der Landwirt die Wiese vor dem Mähen nicht nach Kitzen abgesucht.
Im November 2021 verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg den Landwirt zu einer Geldstrafe von 10 000 € (50 Tagessätze à 200 €). Das Amtsgericht sah den Tatbestand des Tötens eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund als erwiesen. Der Sprecher des LG Osnabrück ergänzt, der Landwirt habe nicht mehr fahrlässig, sondern bedingt vorsätzlich gehandelt.
Berufung zurückgezogen
Gegen das Urteil legten beide Seiten Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe, was ziemliche Folgen gehabt hätte: Bei mehr als 60 Tagessätzen wäre dem Landwirt in der Regel der Jagdschein entzogen worden. Bei mehr als 90 Tagessätzen wäre der Angeklagte vorbestraft. Der Landwirt hingegen forderte den Freispruch.
Nach einem Gespräch zwischen den Beteiligten und dem Gericht am vergangenen Donnerstag zogen beide Seiten die Berufung zurück. Es bleibt bei dem Urteil aus erster Instanz: 10 000 € Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (Az.: 7Ns 18/22).
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