Landesarbeitsgericht Hamm weist Berufung ab

Keine zweite Chance für Susanne Schmitt

Susanne Schmitt hatte sich wegen ihrer Bewerbung ans Landgestüt NRW bis zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm durchgekämpft. Erfolglos. Das Gericht wies das Verfügungsverfahren in der Berufung ab.

Susanne Schmitt hatte sich wegen ihrer Bewerbung ans Landgestüt NRW bis zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm durchgekämpft. Erfolglos. Das Gericht bestätigte das Urteil aus Münster und wies das Verfügungsverfahren in der Berufung ab.

Verhandlung trotz Befangenheit?

Der Termin für die Verhandlung war Donnerstag, 28. April 2022, in Hamm vor dem Landesarbeitsgericht. Am Mittwochnachmittag war es noch fraglich, ob die Verhandlung überhaupt stattfindet, da es gegen den vorsitzenden Richter einen Befangenheitsantrag gab.

Der Richter war bereits in dem Kündigungsschutzverfahren gegen Schmitt zuständig. Zudem hatte er Schmitts Antrag auf einen erneuten Hängebeschluss vom 18. Februar 2022 nicht entschieden. Dieser hätte dem Land weiterhin untersagt, die Stelle am Landgestüt wegen eines des laufenden Verfügungsverfahrens neu zu besetzen. Die Nicht-Entscheidung des Gerichts erleichterte dem Land aber die Neubesetzung zum 15. März 2022, obwohl es zu dem Zeitpunkt noch kein rechtskräftiges Urteil gab.

Land berücksichtigte Bewerbung nicht

Das war am Donnerstag auch einer der Gründe vor Gericht. Auslöser für das ganze Verfahren war, dass das Land NRW die Bewerbung von Susanne Schmitt, der ehemaligen, langjährigen Leiterin des Landgestüts und ehemaligen Direktorin der Deutschen Reitschule, auf die Stelle der Leitung beim Landgestüt NRW überhaupt nicht berücksichtigte. Die 57-Jährige wollte „aus Überzeugung und aus vollem Herzen“ zurück zum NRW-Landgestüt. 20 Jahre war sie dort Chefin und brachte die Institution voran. „Das war mein Leben“, betont sie immer wieder.

Als Aushängeschilder ihrer Arbeit, „auf die auch heute noch alle stolz sind“, zählt sie u.a. die Hengstparaden, die Symphonie der Hengste, den Aufbau des weltweit führenden Hengstbestandes des Rheinisch-Deutschen Kaltbluts, das „Gartenfestival“, und die Tierschutzkonzepte am Landgestüt Warendorf, die erst nach ihrer Amtszeit umgesetzt wurden und werden. In ihrer Amtszeit habe sie mehrere Tausend Pferde beurteilt und Hengste für den Spitzensport entwickelt, die heute noch internationale Erfolge in Zucht und Sport feiern.

Fachlich ja, persönlich nein

Um die fachliche Kompetenz gehe es nicht, räumte der Justiziar des beklagten Landes ein, sondern das Vertrauen des Landes NRW als Arbeitgeber in die Bewerberin sei unwiederbringlich zerstört. „Fachlich ja, persönlich nein“, sagte der Ministerialrat Dr. Günther.

Der Grund liegt einige Jahre zurück. Es geht um Verdacht auf Vorteilsnahme im Amt, Nebentätigkeiten, angebliche Luxusreisen. Die Situation: Im Jahr 2012 knüpfte die Klägerin auf Wunsch ihres Arbeitgebers, dem Land NRW, Geschäftsbeziehungen mit Katar. Johannes Remmel, damals NRW-Landwirtschaftsminister, soll die Gestütsleiterin, ihrer Aussage nach, seinerzeit im Rahmen der Hengstparade in Warendorf 2012 aufgefordert haben: „Frau Schmitt-Rimkus, machen Sie doch was mit den Arabern.“

Als Nebentätigkeit ausführen

Die Beschuldigte habe ihren damaligen direkten Vorgesetzten wiederholt darauf hingewiesen, dass es Probleme gebe, was den Umfang der, von Katar erwarteten Dienstleistungen angehe. Mitarbeiter- und Pferdevermittlung wollte das Land nicht als Dienstleistung anbieten....