Einkommensteuer

Keine Steuererklärung für kleine PV-Anlagen

Für PV-Anlagen bis 10 kW auf Wohnhausdächern können Sie ab jetzt auf Antrag hin auf die ­Einnahmen-Überschuss-Rechnung verzichten. Der Fiskus erkennt ab dann aber auch keine Verluste oder Gewinne an.

Aufgrund einer aktuellen Verfügung des Bundesfinanzministeriums ist es für Betreiber von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 kW möglich, dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen, dass für diese Anlage von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht bestand.

Dann müssen Sie die Gewinne nicht mehr ermitteln, also beispielsweise keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgeben. Das Finanzamt wird dann Gewinne, vor allem aber Verluste, in allen noch zu ändernden Einkommensteuerbescheiden und in der Zukunft nicht mehr berücksich­tigen. Die Entscheidung ist nicht mehr zurückzunehmen: Auch...