Umsatzsteuer

Keine Steuer auf Stallpacht

Die Stallpacht ist bei Verpachtung an einen pauschalierenden Betrieb steuerfrei. Zugleich kann der Verpächter keinen Vorsteuerabzug aus der Errichtung der verpachteten Gegenstände geltend machen.

Pauschalierer können sich beim Stallbau die Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen. Dazu müssten sie zur Regelbesteuerung wechseln. Um trotzdem vom Vorsteuerabzug zu profitieren, lief es häufig so: Ein anderer Unternehmer etwa Vater oder VaterSohn GbR baute den Stall und verpachtet ihn mit 19 % Umsatzsteuer an den Pauschalierer. So musste dieser zwar 19 % Steuer auf die Pacht zahlen. Dafür bekam der andere die hohen Vorsteuern aus den Baukosten...