Für clevere Finanzentscheidungen: Hier liefern wir nochmal die spannendsten Fragen aus unserem Wochenblatt-Online-Finanzseminar mit fundierten Antworten von unserem Referenten Professor Hartmut Walz, unabhängiger Finanzexperte, Finanzblogger, und Autor.
Frage: Was ist von Genussrechten zu halten?
Antwort (Prof. Dr. Harmut Walz): Da Genussrechte nicht so klar und eindeutig definiert sind, wie beispielsweise eine Anleihe oder eine Aktie, gibt es sehr viele Erscheinungsformen. Und das macht eine prägnante Einschätzung im konkreten Fall unmöglich, da man die jeweils vorliegende rechtliche Ausgestaltung kennen müsste. Sie sollten jedoch wissen, dass Genussrechte grundsätzlich schuldrechtliche Ansprüche verbriefen (also keine echten Miteigentumsrechte). Und dass diese vom Risiko her sowie in Hinblick auf die Verteilung von Gewinnen und Verlusten zwischen Fremd- und Eigenkapital stehen. Daher werden Genussscheine auch als hybride oder mezzanine Finanzierungsinstrumente bezeichnet.
Das im Ausland weitgehend unbekannte Instrument des Genussscheins ist zwar in Deutschland bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts üblich, bleibt jedoch – abgesehen von einigen Nischenanwendungen - eher ein seltenes Instrument. Ich habe keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen Genussscheine, jedoch sollten Sie sich in jedem einzelnen Fall sehr genau anschauen, welche konkreten Risiken Sie für die in Aussicht gestellten Zinsen oder Prämien erhalten. Denn insbesondere in der aktuellen Nullzinswelt werden verstärkt Genussscheine mit hohen Ausfallrisiken auf den Markt gebracht, weil Anleger recht verzweifelt versuchen überhaupt noch eine Rendite zu erhalten.
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