Geschlechtsbestimmung im Ei

Geflügelwirtschaft fordert: längere Anwendung ermöglichen

Seit 2022 ist das Kükentöten verboten. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zudem nur noch bis zum sechsten Bruttag durchgeführt werden.

Den Unternehmen stehen dafür jedoch bislang keine Verfahren zur Verfügung. In der Praxis angewendete Methoden können aktuell frühestens am neunten Bruttag erfolgen.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) appelliert daher mit einem Schreiben an alle Bundestagsfraktionen, eine notwendige Gesetzesänderung zu beschließen, um die derzeit am Markt befindlichen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei bis auf weiteres zuzulassen.

Die Aufzucht des Bruderhahnes sei aus ökonomischen wie ökologischen Gründen keine sinnvolle Alternative zu den Selektionsverfahren im Ei. Sofern das Tierschutzgesetz unverändert über den 1. Januar 2024 hinaus bestehen bleibe, werde dies jedoch die einzige rechtskonforme Möglichkeit zur Umsetzung des Gesetzes sein.

Handel kauft mehr Eier mit Kükentöten

Aufgrund des Aufpreises von etwa 2 bis 4 ct je Ei habe der Markt die Nachfrage nach Eiern aus Lieferketten ohne Kükentöten (OKT) stark eingeschränkt. Das treffe die Legehennenhalter mit voller ökonomischer Wucht. Diese sehen sich immer häufiger gezwungen, preiswerte Junghennen im Ausland zu kaufen, deren Brüder dort nach wie vor getötet werden dürfen. Die hier produzierten Eier sind dann zwar nicht OKT, sondern mit Kükentöten (MKT), aber das verbietet das deutsche Gesetz nicht. Der hiesige Lebensmittelhandel verkaufe zunehmend MKT-Eier, moniert der ZDG.

Enquete-Kommission soll einberufen werden

Die Zahl der inländischen Brütereien hat sich binnen Jahresfrist um rund die Hälfte reduziert. Gleichzeitig ist der Import von Legeküken sowie Junghennen aus dem europäischen Ausland seit Inkrafttreten des Verbots deutlich angestiegen. Dieser Anstieg werde sich verstärken, wenn keine Anpassung erfolgt, warnt der ZDG. Der Verband fordert neben der Gesetzesänderung das Einsetzen einer Enquete-Kommission aus Wissenschaftlern, Politikern und Wirtschaftsvertretern. Diese soll über den weitergehenden Stand der Technik geeigneter Verfahren regelmäßig zu berichten. Weiterhin fordert die ZDG ein EU-einheitliches Regelwerk.