Vogelgrippe im Kreis Gütersloh?

Geflügelpestverdacht in Versmold

Die Geflügelpest scheint jetzt auch NRW erreicht zu haben. Betroffen ist ein Entenmastbetrieb in Versmold, Kreis Gütersloh.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) in Detmold hat in dem Entenmastbetrieb das Vogelgrippevirus Influenza A vom Typ H5 bestätigt. Das zuständige Veterinäramt des Kreises Gütersloh hat unverzüglich die Tötung der Enten angeordnet. Zudem wurden weitere Seuchenschutzmaßnahmen veranlasst. Etwa 20.000 Tiere werden nun wegen des dringenden Verdachts auf einen Geflügelpestausbruch und aus Tierschutzgründen getötet.

Nachdem die den Betrieb betreuende praktische Tierärztin den Verdacht ans Kreisveterinäramt gemeldet hatte, wurde der Bestand durch amtliche Tierärzte klinisch untersucht. Es wurden Proben zur Untersuchung ins CVUA eingesandt. Dieses bestätige am gestrigen Montag, 1. März, den Verdacht, der nun vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) noch bestätigt werden muss. Das Kreisveterinäramt hat daraufhin umgehend das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz über den Verdacht auf Geflügelpest informiert. Es handelt sich um den ersten Ausbruch von Geflügelpest in einem NRW-Geflügelbetrieb innerhalb des aktuellen Seuchenzuges. Bislang war vor allem Niedersachsen betroffen. In NRW gab es vereinzelte Fälle bei Wildvögeln.

Sollte der Befund durch das FLI bestätigt werden, wird das Veterinäramt mittels Tierseuchenverfügung einen Sperrbezirk (mindestens 3 km Durchmesser) und ein Beobachtungsgebiet (mindestens 10 km Durchmesser) rund um den betroffenen Betrieb einrichten. In diesen Bereichen gelten Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, zum Beispiel ein Verbringungs- bzw. Transportverbot für Geflügel.