Umsatzsteuer auf Futter

Futtergesellschaften: Es bleibt bei 19 %

Ein erstes Urteil zu Futterhandelsgesellschaften bestätigt die Auffassung der Finanzverwaltung: Futterlieferungen sind mit 19 % statt 7 % zu versteuern.

Der Schock bei Veredlern saß tief: Im Sommer 2015 erließ die Finanzverwaltung NRW eine Verfügung, wonach für Futterlieferungen nicht mehr 7 %, sondern 19 % Umsatzsteuern ans Finanzamt abzuführen sind.

Worum ging es genau? Mastbetriebe verzichteten beim neuen Stall oder bei Betriebsteilungen oft auf eine eigene Fütterung, auch wenn der Stall einen eigenständigen Betrieb bildete. Schließlich schaffte die Flüssigfütterung es spielend, die zusätzlichen Schweine zu versorgen. Für den Futtereinkauf gründeten die Landwirte eine gewerb­liche Futterhandelsgesellschaft, die das fertige Futter an die eigenständigen Mastbetriebe verkaufte und bis in die Tröge lieferte. Für das Flüssigfutter führten die Gesellschaften 7 % ab, für die Lieferung der...