Niedersachsen

Förderung für Verarbeitung und Vermarktung

Das Land Niedersachsen will mit einer Fördermaßnahme Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen sowie in mobile Schlachtanlagen unterstützen.

Mit einer neuen Fördermaßnahme will das Land Niedersachsen Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen oder in mobile Schlachtanlagen beziehungsweise Molkereien unterstützen. Mögliche Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen, meldet das Landwirtschaftsministerium in Hannover. Die Maßnahme ist Kleinst- und Kleinunternehmen vorbehalten. Um den Aspekt der Regionalität Rechnung zu tragen, müssen bei einem Warenbezug zur Verarbeitung oder Vermarktung mindestens 50 % der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km stammen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird laut Ministerium erst dann gewährt, wenn die Fördersumme 5 000 € übersteigt, der Höchstbetrag liegt bei 100 000 €.

Stadt.Land.ZUKUNFT

Aktuell stehen 1,7 Mio. € für das Projekt bereit, die aus dem Maßnahmenpaket „Stadt.Land.ZUKUNFT“ stammen. Mit der Förderung will Niedersachsen den gesellschaftlichen Erwartungen hinsichtlich Regionalität, Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz sowie Ökologisierung in der Land- und Ernährungswirtschaft entsprechen. Förderanträge können bei der zentralen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover gestellt werden. Erster Antragsstichtag ist der 21. September 2022. Pro Jahr sind laut Ministerium mehrere Antragsverfahren vorgesehen.

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