Wie die Hessische Staatskanzlei mitteilt, hat die EU-Kommission der regionalen Spezialität das Schutzsiegel „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ erteilt. Damit steht die Traditionswurst auf einer Stufe mit Produkten wie Nürnberger Lebkuchen, Schwäbischen Spätzle, Holsteiner Tilsiter oder Schwarzwälder Schinken.
Nur nordhessische Wurst
Neben dem Begriff Ahle Wurscht darf sie auch als „Feldkieker“, „Dürre Runde“, „Ahle Worscht“ oder „Stracke“ bezeichnet werden. Die Bezeichnung darf jedoch nur verwendet werden, wenn die Wurst in Nordhessen hergestellt wurde.
Das heißt, die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung sowie der Reifungsprozess der Wurst muss im Gebiet der Landkreise Werra-Meißner, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Hersfeld-Rothenburg, Marburg-Biedenkopf sowie Landkreis und Stadt Kassel erfolgen.
Geschützte Spezialität
Bei der nun geschützten Spezialität handelt es sich um eine luftgetrocknete oder leicht kalt geräucherte grobe Dauerwurst aus schlachtfrischem Schweinefleisch von besonderes schwer gemästeten Tieren.
Die Wurst („ahle“ = mitteldeutsch für „alt“, wegen der langen Reifezeit) wird in der Region traditionell in Hausschlachtung hergestellt und reift je nach Durchmesser bzw. Gewicht mindestens vier bis acht Wochen, oft aber auch deutlich länger.
Eine Besonderheit dieser Rohwurstherstellung ist die seit Jahrhunderten praktizierte Warmfleischverarbeitung: Zwischen Schlachtung und Wurstherstellung dürfen maximal eineinhalb Stunden vergehen. Die Wurst, für die stets der ganze Schlachtkörper verarbeitet wird, genießt in der Region Kultstatus.
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