Pflanzenschutzmittel – Neue Zulassung für den Gemüsebau

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die folgenden Mittel in verschiedenen Gemüsekulturen zugelassen. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Auflagen!

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.