Wirkstoff Dimethoat nicht erneut genehmigt

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 24 vom 09.07.2019

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1090 hat die Europäische Kommission den in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoff Dimethoat nicht erneuert. Die Genehmigung für den Wirkstoff Dimethoat läuft in der EU zum 30. Juni 2019 aus.In Deutschland enden die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethoat, wie z. B.dem im Gemüsebau zugelassenen Präparat Danadim Progress, ohnehin durch Zeitablauf am 31. Juli 2019. Die Erteilung eines gesonderten Widerrufs für Dimethoat ist daher nicht erforderlich. Anschließend gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 17. Juli 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste zu entsorgen.