Wirkstoff Desmedipham widerrufen

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 38 vom 13.12.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt in der Fachmeldung vom 04.12.2019 den Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Desmedipham zum 1. Januar 2020 bekannt. Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung für Desmedipham als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Für alle genannten Mittel erfolgt der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juli 2020. Diese Frist ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Die Auf-brauchfrist für alle genannten Pflanzenschutzmittel endet ebenfalls am 1. Juli 2020. Sie ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1100.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Folgendes Pflanzenschutzmittel ist im Gemüsebau, Kulturgruppe Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), betroffen: