Wirkstoff Desmedipham nicht erneut genehmigt

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 25 vom 11.07.2019

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1100 hat die Europäische Kommission festgelegt, dass bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Desmedipham als Wirkstoff enthalten, spätestens am 1. Januar 2020 widerrufen werden müssen. Etwaige Aufbrauchfristen enden spätestens am 1. Juli 2020.Für den Gemüsebau ist das Herbizid Betanal MAXXPRO (Zul.-Nr. 006852-00) in Beeten betroffen.