Widerruf von Zulassungen

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 2 vom 15.01.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 26. Januar 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon (Zulassungsnummer 024675-00), auch vertrieben als KUSTI (024675-60), zur Anwendung an Salaten. Diese Anwendungen sind damit ab sofort nicht mehr zulässig.

Der Grund ist die Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) für lambda-Cyhalothrin von 0,5 auf 0,15 mg/kg. Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden.