Gemüsebau

Widerruf von Rovral WG spätestens zum 05. März 2018

In der EU wurde die Neubewertung des Wirkstoffes Iprodion abgeschlossen und veröffentlicht. Die Genehmigung für Iprodion wurde nicht erneuert. Iprodionhaltige Mittel müssen EU-weit spätestens zum 05. März 2018 widerrufen werden. Zwar räumt die EU den Mitgliedstaaten die Festsetzung einer Aufbrauchfrist ein, diese muss aber spätestens am 05. Juni 2018 enden. Ob in Deutschland diese Aufbrauchfrist ausgesprochen werden wird, muss abgewartet werden. Mit dem Widerruf von Rovral WG ist demnach spätestens zum 05. März 2018, ggf. auch früher zu rechnen. Bitte kalkulieren Sie bei der Planung der bevorstehenden Saison und dem anstehenden Einkauf von Pflanzenschutzmitteln diese absehbaren Entwicklungen ein.