Widerruf für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthalonil

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 16 vom 23.05.2019

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/677 vom 29. April 2019 wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Chlorthalonil durch die Europäische Kommission in der Europäischen Gemeinschaft nicht wieder erneuert. Aufgrund dieser Entscheidung wird Chlorthalonil den Landwirten und Spargelanbauern zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. In Deutschland endet die Zulassung für das u. a. in Spargel zugelassene Chlorthalonil-haltige Pflanzenschutzmittel Amistar Opti (einschließlich der Vertriebserweiterungen)am 31.10.2019. Daraus ergibt sich aufgrund der Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes für den Handel eine Abverkaufsfrist bis zum 30.04.2020. Die Durchführungsverordnung setzt das Ende der Aufbrauchfrist für Chlorthalonil-haltige Produkte in den EU aber bereits zum 20.05.2020 fest. Deshalb endet die Aufbrauchfrist bereits unmittelbar nach dem Ende der Abverkaufsfrist. Die Anwendung von Amistar Opti ist in Spargel somit zwar noch in der Saison 2019, aber nicht mehr für die relevanten Anwendungen in 2020 möglich.