Widerruf der Zulassungserweiterung von Karate Zeon in Grünkohl

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 26 vom 20.09.2018

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für die Anwendung von Karate Zeon gegen saugende Insekten und beißende für Grünkohl widerrufen. Damit gilt ab sofort ein Anwendungsverbot für Karate Zeon in Grünkohl. Hintergrund ist die bereits angekündigte Absenkung des Rückstandshöchstgehalt (RHG) für den Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin auf 0,01 mg/kg zum 26. Januar 2019. Der niedrige RHG gilt dann auch für Ernteware, die bereits vor diesem Datum produziert wurden.

Da der RHG für Grünkohl auch für Kohlrabiblätter gilt, wird es dort voraussichtlich auch eine Anpassung der Zulassung geben.