Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlorthalonil

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 22 vom 25.06.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthalonil zum 31. Oktober 2019. Es handelt sich um die Pflanzenschutzmittel (sowie Zulassungserweiterungen und Parallelprodukte) AMISTAR Opti (Zulassungs-Nr. 005748-00). Die Pflanzenschutzmittel hatten eine Zulassung in Spargel. Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 20. Mai 2020.

Hintergrund: Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/677 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Chlorthalonil als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.