Widerruf der Zulassung von Bayfidan in Porree

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 21. September 2017 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Bayfidan (Zulassungsnummer 033545-00) zur Anwendung an Porree widerrufen. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund: Das Pflanzenschutzmittel Bayfidan enthält den Wirkstoff Triadimenol. Mit der Verordnung (EU) 2017/627 der Kommission wurden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Triadimenol bei Kulturen, für die keine Rückstandsdaten entsprechend der neuen Rückstandsdefinition vorhanden waren, auf die Bestimmungsgrenze herabgesetzt.

Dazu gehört auch Porree, für den nun ein RHG von 0,01* mg/kg gilt. Dieser RHG ist bei der Anwendung von Bayfidan nicht einhaltbar. Der abgesenkte RHG gilt für Erzeugnisse, die ab dem 27. Oktober 2017 hergestellt werden. Porree, der in dieser Saison behandelt wurde, ist also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn die Ernte vor dem 27. Oktober 2017 erfolgt.