Auf die Absenkung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für lambda-Cyhalothrin in verschiedenen Gemüsekulturen wurde bereits hingewiesen. Der Zulassungsinhaber teilt in einem Informationsschreiben mit, dass mit einem Widerruf der Anwendung von Karate Zeon in Salaten, Teekräutern und Dill vor dem 26.01.2019 zu rechnen ist. Die Einhaltung der neuen RHG in Rucola-Arten, Bleichsellerie, Chinakohl, Chinesischer Blumenkohl, Hülsengemüse und Kümmel im Freiland wird derzeit noch überprüft. Weitere Informationen sollen in Kürze folgen.
In allen anderen zugelassenen Anwendungen von Karate Zeon (und auch die einzelbetrieblichen Genehmigungen nach § 22.2 in NRW) sollen die RHG weiterhin einhaltbar sein.