Rückstande von quartären Ammoniumverbindungen in Gemüse

Vermarktungsverbot für das Stärkungsmittel Vi-Care ausgesprochen

Bei den Rückstandskontrollen aus Wirtschaft und amtlicher Lebensmittelkontrolle sind vermehrt Rückstandsbefunde mit quartären Ammoniumverbindungen (QAV) aufgetreten.

Bei einem zulässigen Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg sind alle darüber liegende Befunde als nicht verkehrsfähig einzustufen. Alle bisher bekannt gewordenen Rückstandswerte beinhalten nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch keinerlei gesundheitliche Risiken.

Die ursächlichen Herkunftsquellen sind bisher nicht eindeutig festzulegen. Zur Gruppe der QAV gehören Benzalkoniumchlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC).

Die Stoffe sind Bestandteile in Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Nicht auszuschließen ist auch die Verwendung in weiteren Produkten, die bei Pflanzen eingesetzt werden.

So wurden DDAC Rückstände auch bei dem Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care sowie bei einem nicht in Deutschland zugelassenen Fungizid gefunden.

Für das Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care wurde mit sofortiger Vollziehung eine Streichung aus der Liste der Pflanzenstärkungsmittel angeordnet.

Das Präparat Vi-Care darf somit nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Pflanzliche Lebensmittel, die mit Vi-Care behandelt worden sind, sind damit nicht verkehrsfähig.

Um bei Desinfektionsmaßnahmen entsprechende Rückstandsbelastungen auszuschließen, sollten bei Verwendung von Desinfektionsmitteln nur Präparate auf Alkoholbasis verwendet werden.

QAV-Einträgeaus Oberflächenwasser sind ebenfalls nicht auszuschließen.

Nach weiteren ursächlichen Eintragsquellen wird geforscht.