Rückstände von quartären Ammoniumverbindungen in Ernteware

Vermarktungsverbot für das Stärkungsmittel Vi-Care ausgesprochen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Inverkehrbringen der Pflanzenstärkungsmittel bzw. Zusatzstoffe „Vi-Care“ und „Wuxal Aminoplant“ untersagt. Grund dafür ist der Verdacht, dass infolge der Anwendung der genannten Produkte die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte von DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid) bzw. BAC (Benzalkoniumchlorid) in Höhe von 0,01 mg/kg überschritten werden können.

Lebensmittel, welche die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte überschreiten, sind nicht verkehrsfähig. Bei DDAC und BAC handelt es sich um quartäre Ammoniumverbindungen, die außer im Pflanzenschutz auch in anderen Bereichen der Lebensmittelerzeugung eingesetzt werden. Nachdem die beiden genannten Produkte in Deutschland als Pflanzenstärkungsmittel nicht mehr gelistet sind und das Inverkehrbringen untersagt ist, werden sie als nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel (DDAC ist in der EU als PSM-Wirkstoff in Anhang I gelistet) betrachtet.

Die Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel ist verboten. Nachgewiesene Anwendungen, nach Auslistung der Produkte, werden als Verstoß gegen §12.1 (PflSchG) geahndet.