RHG-Absenkungen für Triadimenol

Für Erzeugnisse, die ab dem 27. Oktober 2017 hergestellt werden, gilt ein neuer Rückstandshöchstgehalt (RHG) für die Summe aus Triadimefon und Triadimenol (z.B. Bafidan). Aufgrund der Absenkung des RHGs in Porree von 0,15 auf 0,01 mg/kg wird von dem Einsatz von Bayfidan abgeraten, da der neue RHG mit den bestehenden Anwendungsbedingungen nicht eingehalten werden kann.

Auch die einzelbetriebliche Genehmigung in Knoblauch wird in NRW aufgehoben.

Hier wird der RHG von 0,1 auf 0,01 mg/kg abgesenkt.