Gemüsebau

Pflanzenschutzmittel – wichtige Hinweise zum Einsatz von Karate Zeon

Der Zulassungsinhaber des Insektizides Karate Zeon, die Firma Syngenta Agro, informiert über folgenden wichtigen Sachverhalt:

Aufgrund geplanter Absenkungen der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Wirkstoff lambda-Cyhalothrin in den Kulturen Salate, Spinat und Schnittmangold, wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Art. 51 Genehmigungen von Karate Zeon (Zulassungs-Nr. 024675-00), gültig auch für das Produkt Kusti (Zulassungs-Nr. 024675-60), in den unten genannten Anwendungen unter Glas in Kürze widerrufen.

Zur Einhaltung der RHG wird von einer Anwendung mit Karate Zeon in den betroffenen Kulturen unter Glas ausdrücklich abgeraten:

Salate; Schnittmangold; Spinat

Die Anwendung in den Kulturen Stielmus, frische Kräuter, Stielmangold und Rucola-Arten im Gewächshaus bleibt unverändert zugelassen. Die Anwendungen von Karate Zeon im Freiland sind nicht betroffen!

Da es sich bei den betroffenen Anwendungen um geringfügige Anwendungen nach Art. 51 handelt, ist eine Umetikettierung bestehender Ware nicht notwendig. Die Veröffentlichung dieser Änderung durch das BVL wird in Kürze erwartet.