Notfallzulassung von Benevia gegen Kleine Kohlfliege in Radieschen

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 15 vom 16.05.2019

Das BVL gibt die Zulassung für Notfallsituationen von Benevia nach Art. 53 gegen die Kleine Kohlfliege in Radieschen vom 09.05.2019 bis 06.09.2019 bekannt.

Es ist darauf zu achten, dass für die Notfallzulassung eine separate Menge (3.000 Liter) abgepackt und etikettiert wird, und dass auch nur diese Ware im Rahmen der Notfallzulassung eingesetzt werden darf. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot. Wichtige Anwendungsbestimmungen: NT108, NW468, NW609-1, SE110, SS110-1,SS610, SS2101, NB6611 und wichtige Auflagen: NN400, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010,SB111, SB166, SS206, SF245-02.