Notfallzulassung für Verimark in Kopfkohlen und Blumenkohlen

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 7 vom 15.03.2019

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Insektizid Verimark, mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole (200 g/l) als Notfallzulassung für die Gießanwendung an Jungpflanzen von Kopfkohlen (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) und Blumenkohlen (Blumenkohl (Romanesco), Brokkoli, Chinesischer Blumenkohl) gegen die Kleine Kohlfliege zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 21. März 2019 bis zum 18. Juli 2019.

Es ist darauf zu achten, dass für die Notfallzulassung eine separate Menge (950 Liter) abgepackt und etikettiert wird, und dass auch nur diese Ware im Rahmen der Notfallzulassung eingesetzt werden darf.

Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot.