Notfallzulassung für Proman im Feldsalat

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 22 vom 25.06.2019

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid Proman, mit dem Wirkstoff Metobromuron (500 g/l), als Notfallzulassung erneut für die Anwendung in Feldsalat zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 24. Juni 2019 bis zum 21. Oktober 2019. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot.

Anwendungsbestimmungen: NW468, SF1891, SS110-1, SS2101, SS530, SS610, (SS unkodiert): Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels im Gewächshaus sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zutragen.

Auflagen: NW261, NW262, NW265, NW642-1, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SF245-02, SS206

Sonstige Hinweise: NB6641 (B4)

In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Metobromuron Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beanstandet werden.