Notfallzulassung für Proman im Feldsalat

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 3 vom 12.02.2019

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid Proman, mit dem Wirkstoff Metobromuron (500 g/l), als Notfallzulassung erneut für die Anwendung in Feldsalat zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 20. Februar 2019 bis zum 19. Juni 2019. Es ist darauf zu achten, dass für die Notfallzulassung eine separate Menge abgepackt und etikettiert wird und dass auch nur diese Ware im Rahmen der Notfallzulassung eingesetzt werden darf. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot.

Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Metobromuron Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beanstandet werden.

Anwendungsbestimmungen:

NW468, SF1891, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS2202, SS530, SS610, VA268

Auflagen:

NW261, NW262, NW265, NW642-1, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SF245-02, SS206