Notfallzulassung für ATTRACAP in Spargel

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 4 vom 29.01.2020

Das Pflanzenschutzmittel ATTRACAP mit dem Wirkstoff Metarhizium brunneum Cb15-III wurde als Notfallzulassung für die Anwendung in Spargel zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 19. Februar 2020 bis zum 17. Juni 2020. Die zugelassene Menge wird auf 105.000 kg, ausreichend für ca. 3.500 ha begrenzt. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführte Indikation ein Anwendungsverbot.

ATTRACAP ist ein Granulat zur Befallsreduktion von Drahtwürmern bei leichtem bis mittlerem Befall. Es enthält sowohl einen Lockstoff (CO2) für Drahtwürmer als auch den insektenpathogenen, in Deutschland isolierten Pilz Metarhizium brunneum.

In Versuchen in Baden-Württemberg lagen die Wirkungsgrade zwischen ca. 40 – 60% in Spargel.
Generell gilt: je höher die Bodentemperaturen in den ersten ein bis zwei Wochen sind (>15 °C, optimal >20 °C) und die Bodenfeuchtigkeit über 20 % liegt, desto höher der Erfolg.
Wichtig: Das Granulat sollte als Band in die Dämme gestreut werden und in ca. 10 bis 15 cm Tiefe verlaufen, um die notwenige Feuchte zu gewährleisten.

Anwendungsbestimmungen und Auflagen: NW642-1, SB001, SB005, SB012, SB111, SF184, SP 1,
SS1201, SS2204, VH650, NT676
(ohne Kodierung)

  • Die Ausbringung muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen:
    - das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist und
    - das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und
    - bei dem das Fallrohr in möglichst gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.
  • Sollten Granulate auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, so sind diese Granulate umgehend zu entfernen bzw. nachträglich einzuarbeiten.
  • Das Granulat vollständig in den Boden einbringen.
  • Keine Ausbringung des Granulates bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s.