Nichterneuerung der Genehmigung für die Wirkstoffe Thiram und Pymetrozin

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 29 vom 17.10.2018

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 der EU Kommission vom 9. Oktober 2018 wurde die Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Thiram sowie zum Verbot der Verwendung und des Verkaufs von Saatgut, das mit Thiram enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, bekannt gegeben.

Die Mitgliedstaaten sollen spätestens am 30. Januar 2019 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Thiram als Wirkstoff enthalten, widerrufen. Das Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von behandeltem Saatgut gilt ab dem 31. Januar 2020, um eine ausreichende Übergangsfrist für die Versorgungskette von Saatgut zu ermöglichen. Etwaige Aufbrauchfristen für Thiram enthaltende Pflanzenschutzmittel, die die Mitgliedstaaten einräumen, müssen spätestens am 30. April 2019 für Pflanzenschutzmittel zur Blattspritzung enden und am 30. Januar 2020 für andere Pflanzenschutzmittel, einschließlich solcher, die für die Behandlung von Saatgut verwendet werden.

Die Genehmigung für den Wirkstoff Pymetrozin wird nicht ebenfalls erneuert (VO (EU) 2018/1501). Die Mitgliedstaaten sollen spätestens am 30. April 2019 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Pymetrozin als Wirkstoff enthalten (z. B. Plenum 50 WG), widerrufen. Räumt ein Mitgliedstaat eine Aufbrauchfrist für Pymetrozin enthaltende Pflanzenschutzmittel ein, so sollte diese Frist spätestens am 30. Januar 2020 enden.