Neue Zulassungserweiterung für den Gemüsebau

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 13 vom 25.04.2019

Das BVL hat neue Zulassungen und Zulassungserweiterungen für den Gemüsebau erteilt. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Tabelle und den Gebrauchsanweisungen. Beachten Sie die Auflagen und Anwen-dungsbestimmungen.

*je nach Pflanzengröße: Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels inden Boden ausschließen.