Neue Zulassungserweiterung für den Gemüsebau

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 12 vom 18.04.2019

Das BVL hat neue Zulassungserweiterungen für den Gemüsebau erteilt. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Tabelle und den Gebrauchsanweisungen. Beachten Sie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen.

*je nach Pflanzengröße: Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden.

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.