Neue Zulassungen für den Gemüsebau

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 17 vom 06.06.2019

Das BVL hat eine neue Zulassung für den Gemüsebau erteilt. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Tabelle und den Gebrauchsanweisungen. Beachten Sie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen.

Präparat

(Wirkstoff)

Kultur

(Bereich)

Aufwand

Schadorganismus/Anwendung

Wartezeit

Cantus

(500 g/kg Boscalid)

Bleichsellerie, Gemüsefenchel

(Freiland)

0,8 kg/ha

max. 2 Anw.

Gegen Sclerotinia sp. bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 7 bis 14 Tagen Kultur: BBCH 41-49

14

Mimic

(240 g/l Tebufenozid)

Tomate

(Gewächshaus)

0,75 l/ha

max. 3 Anw.

Gegen Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierende Kleinschmetterlingsraupen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Abstand von mind. 7 Tagen Kultur: Pflanzen über 125 cm, BBCH 71-87

4

Paprika

(Gewächshaus)

0,75 l/ha

max. 3 Anw.

Gegen Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierende Kleinschmetterlingsraupen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten mptome/Schadorganismen im Abstand von mind. 7 Tagen Kultur: Pflanzen über 125 cm, BBCH 69-89

4

Mimic (240 g/l Tebufenozid)

Wirkungsweise: Insektizid aus der Gruppe der Insektenwachstumsregulatoren, richtet sich hochselektiv gegen Schmetterlingslarven, Fraßstopp und Einleitung der verfrühten Häutung.

Einsatzzeitpunkt: zum Schlupf, beste Wirkung gegen frühe Larvenstadien

Bienengefährlichkeit: B4

IRAC Resistenzgruppe: 18

Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC)

Seit dem Frühjahr 2019 gelten folgende mittelbezogene Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Anwenders und der Arbeiter:

  • SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • SF276-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SF278-7GE: Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.