Gemüsebau

Neue Rückstandshöchstgehalte im Gemüsebau

Seit Januar 2018 gelten für diverse Gemüsekulturen neue Rückstandshöchstgehalte (RHG), die mit folgenden Verordnungen in Kraft traten.

  • Mit der Verordnung (EU) 2017/978 erfolgten RHG-Änderungen für Fluopyram (z.B. Luna Sensation und Experience): Bis auf die Kulturen, in denen es Zulassungen für fluopyramhaltige Pflanzenschutzmittel gibt, wurden die RHG auf die sogenannte Bestimmungsgrenze abgesenkt. Die Verordnung trat am 04.07.2017 in Kraft, die neuen RHG gelten seit dem 04.01.2018.
  • Mit der Verordnung (EU) 2017/1135 erfolgte eine RHG-Änderung für die Wirkstoffe Dimethoat und Omethoat (z.B. Danadim Progress); zuvor galt ein gemeinsamer RHG (Summe Dimethoat + Omethoat). Die nun getrennten RHG wurden auf die analytische Bestimmungsgrenze für unterschiedliche Erzeugnisse herabgesenkt. Die VO trat am 17.07.2017 in Kraft, die neuen Höchstgehalte gelten seit dem 17.01.2018.
  • Die Verordnung (EU) 2017/1164 betrifft im Gemüsebau nur den Wirkstoff Metalaxyl (z.B. Ridomil Gold MZ). Die VO trat am 21.07.2017 in Kraft, die neuen RHG gelten seit dem 21.01.2018.
  • Mit der Verordnung (EU) 2018/17 wurden RHG für Difenoconazol für einige Gemüsekulturen angehoben (z.B. Score, Askon).

Mit den zulässigen Anwendungen sind alle RHG voraussichtlich einhaltbar. Beachten Sie die Änderungen bei den Anforderungen Ihres Abnehmers und den Hinweis zur Nachbauproblematik bei Fluopyram im Pflanzenschutz-Spezial Nr. 31 vom 14.12.2017.

Grundsätzlich können die geltenden RHG in der EU Pesticides Datenbank für den jeweiligen Wirkstoff und Kultur eingesehen werden.

(http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticidesdatabase/public/?event=pesticide.residue.selection&language=DE).