Mospilan SG in Spinat wieder zulässig

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 31 vom 12.09.2019

Das BVL hat wieder die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Mospilan SG (200 g/kg Acetamiprid) in Spinat gegen Blattläuse erteilt.

Nachdem zunächst zum 11.03.2019 die Zulassung für Mospilan SG, unter anderem in Spinat im Freiland gegen Blattläuse, wegen Absenkung des gültigen Rückstandshöchstgehaltes von Acetamiprid (von 5,0 auf 0,6 mg/kg) widerrufen wurde, ist das Anwendungsverbot nun wieder aufgehoben. Ab sofort darf, nach Anhebung der Wartezeit von 3 auf nun 7 Tage, Mospilan SG wieder in Spinat im Freiland gegen Blattläuse eingesetzt werden.