Gemüsebau

Keine Anwendung von Mospilan SG mit Netzmitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnr. 005655-00) die Anwendung zusammen mit Netzmitteln untersagt. Die Auflage VV553 gilt ab sofort für alle Anwendungen von Mospilan SG.

VV553: Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln

Damit wird sicherzustellen, dass bei der Anwendung während der Blüte, der Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg Acetamiprid pro kg Honig eingehalten werden kann. Andere Pflanzenschutzmittel mit Acetamiprid sind derzeit nicht betroffen.