EU-Genehmigung von Thiacloprid (Calypso) nicht erneuert

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 3 vom 22.01.2020

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Thiacloprid als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Thiacloprid enthalten, spätestens am 03. August 2020 widerrufen müssen.

Die Zulassung für Calypso (Zulassungsnummer 024714-00) endet durch Zeitablauf am 30. April 2020. Die Abverkaufsfrist endet hier gemäß Pflanzenschutzgesetz am 30. Oktober 2020. Es gilt jedoch gemäß der Durchführungsverordnung eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 03. Februar 2021.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste aller Pflanzenschutzmittel mit Thiacloprid entsorgungspflichtig.