EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Chlorpropham nicht erneuert

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 22 vom 25.06.2019

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Chlorpropham als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern (VO (EU) 2019/989). Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit Chlorpropham laufen in Deutschland zum 31. Juli 2019 aus. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 8. Oktober 2020. Chlorpropham war in Deutschland als Keimhemmer in Kartoffeln zugelassen. In den Niederlanden gab es in Gemüse auch Herbizide mit diesem Wirkstoff. Da die Genehmigung von Chlorpropham EU-weit ausläuft müssen alle Mitgliedstaaten die Pflanzenschutzmittel widerrufen.

Hinweis: Als Folge der Nichtgenehmigung von Chlorpropham werden die Rückstandshöchstgehalte abgesenkt. Kartoffel-Läger müssen nach der letzten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Chlorpropham gereinigt werden um Kontamination und Probleme mit dem Rückstandshöchstgehalt zu vermeiden