Erinnerung: Widerruf von Mospilan SG in einigen Gemüsekulturen

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 16 vom 23.05.2019

Mit der Verordnung (EU) 2019/88 der Kommission vom 18. Januar 2019 werden die RHG für Acetamiprid in einigen Erzeugnissen abgesenkt. Die vorliegenden Rückstandsdaten zeigen, dass dieser Wert bei der Anwendung in einigen Gemüsekulturen nicht sicher eingehalten werden kann. Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 13. August 2019 geerntet werden. Das BVL hat daher bereits im März 2019 für bestimmte Anwendungen (siehe Tabelle) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00) und dessen Vertriebserweiterung Danjiri widerrufen.