Einsatz von dicht schließenden Fahrerkabinen mit Luftfiltration im Pflanzenschutz

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 1 vom 14.01.2020

Auch Traktorkabinen der Kategorie 2 können Anwender ausreichend vor Spritznebel schützen. Deshalb können Anwender in solchen Kabinen unter bestimmten Voraussetzungen auf das Tragen von Schutzausrüstung für Haut und Augen verzichten, so das BVL. Die neue Regelung gilt, bis laufende Versuche zum Anwenderschutz abgeschlossen sind.
Näheres dazu unter:
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2020/2020_01_08_Fa_Fahrzeugkabinen_Schutzausruestung.html