CABYV – ein neues Virus an Gurken

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 2 vom 17.01.2020

Im Sommer 2019 ist in Deutschland im Bundesland Bayern erstmals das Pflanzenvirus CABYV (Cucurbit aphid-borne yellows virus) aufgetreten. Das bereits 1988 in Frankreich nachgewiesene Virus wird durch gängige Blattlausarten übertragen und befällt vor allem Pflanzenarten aus der Familie der Kürbisgewächse. Neben Gurken können auch Kürbisse, Melonen und Zucchini befallen werden. Darüber hinaus zählen aber auch Futterrüben und Salat sowie einige Unkräuter wie z.B. Hirtentäschel, Kreuzkraut, Klatschmohn und Gewöhnliches Tellerkraut zu den möglichen Wirtspflanzen. Hinweise für eine mechanische Übertragbarkeit von CABYV gibt es nicht. Eine Übertragung durch Wasser oder Saatgut ist bisher nicht bekannt und auch nicht wahrscheinlich.

Durch einen Befall mit dem Virus kann der Ertrag zum Teil erheblich reduziert werden. Die Fruchtqualität selber leidet durch einen Befall mit dem Virus aber nicht. Es treten also keine Symptome auf den Früchten selber auf. Der Ertragsverlust entsteht durch die Schädigung der grünen Blattmasse und des Verlustes von Blüten. Die Blätter werden dicker, verspröden und vergilben, sodass der Fruchtansatz erheblich reduziert sein kann oder die Früchte abgeworfen werden. Bei Gurken kann es zu Ernteverlusten von bis zu 50 % kommen, bei Melonen ist eher mit geringeren Verlusten von 10-15 % zu rechnen.

Eine direkte Bekämpfung der Viren in der Pflanze ist nicht möglich. Die Gefahr der Übertragung und Ausbreitung wird aber durch eine Bekämpfung von Blattläusen verringert. Wichtig ist es darüber hinaus, auch die im Bestand vorhandenen Unkräuter zu beseitigen, da sich Blattläuse auf ihnen aufhalten und Unkräuter somit als potentielle Infektionsquellen dienen können. In Gurken, Kürbis und Melonen wurden bereits Resistenz-Gene entdeckt.

Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat nach Meldung des Erstbefalls in Deutschland eine Express-Risikoanalyse zum Cucurbit aphid-borne yellows virus erstellt. Da das Virus in Europa bereits sehr weit verbreitet und häufig ist, wurde aber auf eine vollständige formelle Risikoanalyse verzichtet.

Nach Einschätzung des JKI ist mit einer dauerhaften Ansiedlung im Freiland in Deutschland und den nördlichen EU-Mitgliedstaaten derzeit vermutlich nicht zu rechnen. Eine Ansiedlung ist wahrscheinlich lediglich in Gewächshauskulturen möglich, sofern die Vektoren dort ganzjährig geeignete Lebensbedingungen
vorfinden.

Da das CABYV im südlichen Europa bereits sehr weit verbreitet ist und häufig vorkommt, wird das Virus trotz des hohen Schadpotentials für Kürbisgewächse nicht als potentieller Quarantäneschadorganismus eingestuft. Rechtliche Regelungen, die eine sofortige Vernichtung der befallenen oder befallsverdächtigen Pflanzen oder Früchte fordern, bestehen demnach also nicht.

Beim Diagnoselabor des Pflanzenschutzdienstes der LWK NRW können Sie Pflanzen bei Befallsverdacht auf das Virus CABYV untersuchen lassen.