Blattläuse an Salat

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 14 vom 09.05.2019

(Bildquelle: Vietmeier)

Aufgrund der warmen Frühjahrswitterung hat der Schlupf der Blattläuse aus den Wintereiern an den Winterwirten (Gehölzen, Wildkräutern) in diesem Jahr bereits sehr frühzeitig eingesetzt. Durch die anschließende kühlere Witterungsphase wurde die weitere Entwicklung der Blattläuse dann aber zunächst gehemmt. Wenn nächste Woche die Temperaturen erneut ansteigen, ist aber mit einem verstärktem Zuflug von Blattläusen in die Gemüsekulturen (Wirtswechsel) zu rechnen.

Der beginnende Befall mit den geflügelten Blattläusen tritt in Salat in der Regel zuerst im Randbereich der Kultur auf. Eine weitere Ausbreitung und rasche Vermehrung innerhalb des Salatbestandes ist dann aber die Folge. Es ist daher ratsam, die Salatkulturen jetzt wieder regelmäßig auf einen eventuellen Befall mit Blattläusen zukontrollieren. Dies ist notwendig, um die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen möglichst frühzeitig bereits ab Beginn des Befalls durchführen zu können: Denn eine spätere Bekämpfung der häufig versteckt im Kopf sitzenden Blattläuse ist in Salat kaum mehr möglich.

Zur Bekämpfung von Blattläusen in Salat stehen u. a. die nachfolgend genannten Pflanzenschutzmittel zur Verfügung (siehe Tabelle). Insbesondere beim Einsatz von systemischen Präparaten ist darauf zuachten, dass eine ausreichend warme Witterung vorhanden ist, damit die Mittel auch entsprechend gut wirken. Denken Sie beim Präparat Movento OD 150 zudem daran, dass es aufgrund seiner verzögerten Wirkung möglichst frühzeitig bereits ab Beginn der Kopfbildung eingesetzt werden muss. Bei vorgesehenen Spritzfolgen ist darüber hinaus ein regelmäßiger Präparat- bzw. Wirkstoffwechsel einzuplanen.Beachten Sie auch die speziellen Hinweise in den Gebrauchsanleitungen.

Hinweis: Einige der genannten Präparate sind nicht in Endivien und Radicchio ausgewiesen.

F = Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.