Anwendungsbestimmungen für Rodentizidprodukte

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 36 vom 19. 11.2019

Bei den neu zugelassenen Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid (z. B. ARVALIN, Arvalin Forte,Ratron Gift-Linsen, Ratron Schermaus-Sticks) sind umfangreiche neue Anwendungsbestimmungen hinzugekommen.

Die Aufbrauchfristen der alten Zulassungen gelten für die meisten Produkte noch bis März, bzw. Mai 2020. Die neuen NT Bestimmungen sollen zum Schutz von Vögeln sowie Kleinsäugern dienen und schränken die Ausbringungsart (NT663, NT664, NT680) oder den Ort (NT802, NT803, NT820) ein.

Das BVL hat zum 06.11.2019 die bisherigen Anwendungsbestimmungen für fünf Rodentizidprodukte konkretisiert (siehe www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen/2019/2019_11_07_Fa_Anwendungsbestimmungen_Rodentizide).

Generell gilt, es können mittel- oder anwendungsspezifische Bestimmungen sein. In jedem Fall sollten Sie vor dem Ausbringen zinkphosphid-haltiger Rodentizide die Gebrauchsanweisung genau beachten.

Vorkommensgebiete von Zugvögeln, Hamstern und den geschützten Mäusearten sind bei den lokalen Umweltbehörden und dem LANUV zu erfragen. Die Homepage des LANUV bietet eine Vielzahl an Infosystemen und Datenbanken:

www.lanuv.nrw.de/landesamt/daten_und_informationsdienste/infosysteme_und_datenbanken.

Nach Auskunft des LANUV kommen Birkenmäuse und Bayerische Kleinwühlmäuse in NRW nicht vor.

Die Daten zu den Naturschutzgebieten sind online verfügbar:

http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/downloads

Die Vogelschutzgebiete unter:

http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/downloads

Oder im Feldblockfinder der LWK NRW www.landwirtschaftskammer.de/FBF/jsp/index.jsp

Grundzulassung von zinkphosphidhaltigen Rodentiziden und die neuen, dazugehörigen
NT-Anwendungsbestimmungen im Gemüsebau (in fett: neue (Wieder-)Zulassungen).